Befugnis nach § 6 (4) StBerG
Das genannte Dienstleistungsangebot des Buchhaltungs- und Büroservice Kernspecht im Bereich Buchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 (4) Steuerberatungsgesetz.
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.